Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, die bei einer Straftat aufgetretene Ungerechtigkeit mit Hilfe eines neutralen Vermittlers oder einer Vermittlerin zu bereinigen.
Tätern und Opfern wird so die Möglichkeit gegeben, in direktem Kontakt den Schaden zu regeln und die entstandenen Konflikte zu lösen.
Die Auseinandersetzung in der persönlichen Begegnung ermöglicht Information, Aussprache, Entschuldigung und das Aushandeln einer Wiedergutmachungsvereinbarung, deren Einhaltung der Vermittler bzw. die Vermittlerin kontrolliert.
Opferinteressen finden im TOA weit mehr Berücksichtigung, als dies im Rahmen eines formellen Strafverfahrens möglich ist. Das Interesse von Geschädigten an Wiedergutmachung, Schadensersatz und Genugtuung wird berücksichtigt. Opfer erhalten die Möglichkeit im direkten Kontakt mit dem Täter das Erleben der Tat zu artikulieren und vorhandene Ängste und Ärger abzubauen. Eine rasche und unbürokratische Hilfe bei finanziellen und materiellen Forderungen ist gewährleistet.
Beschuldigten bietet der TOA die Möglichkeit, sich den Konsequenzen seiner Handlung zu stellen und aktiv Wiedergutmachung zu leisten.
Täter-Opfer-Ausgleich fördert die Eigenkompetenz zur Konfliktregulierung und unterstützt durch die konstruktive Reaktion auf eine Straftat das Rechtsbewusstsein und die Rechtszufriedenheit.
Zunächst finden Einzelgespräche mit den Betroffenen statt. Hier erfolgt eine persönliche und umfassende Information über das Angebot, Inhalt und Ablauf des Täter-Opfer-Ausgleichs. Die subjektive Sichtweise und das emotionale Erleben der Tat, die entstandenen Folgen sowie Vorbehalte und Befürchtungen werden thematisiert. Vorstellungen zur Regelung des Konfliktes und die Bereitschaft, an einem Täter-Opfer-Ausgleich mitzuwirken, werden geklärt.
In der persönlichen Begegnung im Rahmen des Ausgleichsgespräches erfolgt eine umfassende Aufarbeitung des entstandenen Konfliktes, der Tat und der Tatfolgen. In der Regel handeln die Beteiligten eine für beide Seiten zufriedenstellende Vereinbarung aus, die vom Vermittler kontrolliert wird.
Rechtsanwälte werden in das Ausgleichsverfahren einbezogen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird von ausgebildeten Mediatoren*innen in Strafsachen durchgeführt.
Der SKFM führt die Mediationsgespräche je nach zuweisender Staatsanwaltschaft und in Absprache mit den Beteiligten in Erkelenz, Aachen, Düren, Heinsberg und Mönchengladbach.