Frauen helfen Frauen - Frauenberatungsstelle für den Kreis Heinsberg
Das Beratungsangebot der Frauenberatungsstelle richtet sich an alle Frauen aus dem Kreis Heinsberg unabhängig von ihrer Nationalität, ihrer Religion, ihrer sexuellen Identität und unabhängig davon, ob sie in Partnerschaft oder getrennt leben, mit oder ohne Kind/er.
Die Beratungen finden persönlich, telefonisch oder per Videotelefonie statt und sind kostenlos und auf Wunsch anonym.
Die Mitarbeiterinnen unterliegen nach § 203 StGB der Schweigepflicht, die auch gegenüber Familienangehörigen der Klientinnen gilt.
Hilfe und Unterstützung für Frauen, die von physischer, psychischer, ökonomischer oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, bilden einen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit der Frauenberatungsstelle.
Daneben gibt es diverse weitere Angebote für Frauen in besonderen Lebenskrisen und Notsituationen wie z. B. bei Trennung und Scheidung, für Frauen mit Migrationshintergrund in spezifischen Problemlagen oder in Fällen von Essstörungen.
Nach einer polizeilichen Wegweisung im Rahmen des § 34 a Polizeigesetz sind Frauenberatungsstellen wichtige Anlaufstellen für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Die allgemeine Frauenberatungsstelle arbeitet nach dem Prinzip „von Frauen für Frauen“. Die Beratung ist als Hilfe zur Selbsthilfe vorgesehen und wird von den meisten Frauen als solche auch wahrgenommen.
Sofern dies notwendig ist, werden Frauen an andere Institutionen wie Polizei, Ärzte/Krankenhäuser, Anwälte oder andere Beratungsstellen weitervermittelt und bei Bedarf auch begleitet.
Die Beratung ist geprägt von Wertschätzung, Verständnis und Empathie.
Darüber hinaus setzt sich die Frauenberatungsstelle für gesellschaftliche Rahmenbedingungen ein, die Mädchen und Frauen Selbstbestimmung und körperliche Integrität, freie Entfaltung der Persönlichkeit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe garantieren.
Sie sieht sich weiterhin in der Verpflichtung, sich mit gesellschaftlichen Strukturen, die Gewalt und Diskriminierung begünstigen und die Gleichbehandlung von Frauen verhindern, auseinanderzusetzen, entgegenzuwirken und erforderliche Veränderungen zu initiieren.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben leistet sie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit, nimmt an Gremien, Arbeitskreisen und Fachtagungen teil und initiiert Informations-, Präventions- und Fachveranstaltungen.
Gefördert durch: