Betreuungsweisungen

Die Betreuungsweisung ist eine Maßnahme für männliche und weibliche Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren und Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 20 Jahren, die durch wiederholtes delinquentes Verhalten aufgefallen sind und unter Umständen von einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedroht sind. Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und Heranwachsende, die aufgrund ihrer individuellen Problematik, z. B. Drogenkonsum, Schulverweigerung, fehlende verlässliche Bezugspersonen, Gewaltbereitschaft, Schulden usw. eine intensive Einzelbetreuung durch eine/n Betreuungshelfer*in über einen längeren Zeitraum benötigen.

Die Betreuungsweisung ist eine jugendrichterliche Weisung und die regelmäßigen Termine sind verpflichtend. Bei Nichterfüllung droht ein Jugendarrest.

Die Betreuungsweisung setzt an der individuellen Lebenssituation der Jugendlichen oder Heranwachsenden an und orientiert sich an deren vorhandenen Möglichkeiten und Fähigkeiten.

Die Dauer der Betreuungsweisung liegt zwischen 6 und 12 Monaten. Insofern noch Betreuungsbedarf besteht, kann sie im Einzelfall verlängert werden. Dies geschieht häufig auch auf Wunsch der Teilnehmer*in.

Zu den Zielen gehören u. a. die Reflexion des straffälligen Verhaltens und die Entwicklung neuer Lebensperspektiven ohne Straftaten. Durch eine Stabilisierung der individuellen Lebenssituation sollen Selbständigkeit, Selbstvertrauen, Frustrationstoleranz, Konfliktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein entwickelt bzw. gefördert werden.

 

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