Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, die bei einer Straftat aufgetretene Ungerechtigkeit mit Hilfe eines/einer neutralen Vermittler*in zu bereinigen. Damit verbunden ist die Chance, Strafverfahren zu vermeiden und drohende Strafen zu mildern.
Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann durch das Jugendgericht in der Hauptverhandlung als jugendrichterliche Weisung auferlegt werden.
Die Zuweisung erfolgt durch die jeweiligen Jugendämter.
Durchgeführt wird die Maßnahme von Mitarbeiter*innen des SKFM mit der Qualifizierung zur/zum „Mediator*in in Strafsachen“ und abgeschlossenem Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik.
Im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs wird den Beteiligten die Möglichkeit gegeben, in direktem Kontakt den Schaden zu regeln und die entstandenen Konflikte zu lösen. Die Auseinandersetzung in der persönlichen Begegnung ermöglicht Aussprache, Entschuldigung und das Aushandeln einer Wiedergutmachungsvereinbarung, deren Einhaltung der/die Vermittler*in kontrolliert.
Opferinteressen finden im TOA weit mehr Berücksichtigung, als dies im Rahmen eines formellen Strafverfahrens möglich ist. Das Interesse von Geschädigten an Wiedergutmachung, Schadensersatz und Genugtuung wird berücksichtigt.
Der/die Geschädigte hat die Möglichkeit, das Erleben der Tat zu artikulieren und vorhandene Ängste und Ärger abzubauen.
Der/die Beschuldigte muss sich den Konsequenzen seiner Handlung stellen und sich aktiv für die Wiedergutmachung einsetzen.
Insbesondere auf dem Schulweg oder in der Freizeit drohen Jugendliche immer wieder in Konflikte zu geraten. Dabei kann der Täter-Opfer-Ausgleich - neben seinen pädagogischen Effekten - nachhaltig für eine Versöhnung und Wiederherstellung und Wahrung des Rechtsfriedens sorgen.
Die Einhaltung der getroffenen Vereinbarung wird vom Vermittler kontrolliert.