Die sozialpädagogische Wohngemeinschaft für Frauen bietet Frauen die Möglichkeit, unter professioneller Anleitung ihre Fähigkeiten zur Führung eines eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebens auszubauen und zu trainieren. Dies geschieht auf der Grundlage des § 67 SGB XII für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren und die Bereitschaft zu persönlicher Weiterentwicklung und Veränderung, zu einem Leben in Gemeinschaft und zur Übernahme von Verantwortung.
Die Klientinnen werden darin unterstützt und begleitet, eigenverantwortlich den Alltag zu bewältigen und soziale Perspektiven zu entwickeln. Das Hilfsangebot wird dabei auf die individuellen Erfordernisse der jeweiligen Frau zugeschnitten und kann in ganz unterschiedlichen Formen gestaltet werden.
Die Hilfe umfasst z. B. lebenspraktische und psychosoziale Beratung und Betreuung, Unterstützung bei der Wohnungssuche, Überwindung persönlicher und sozialer Schwierigkeiten, Begleitung bei Ämtergängen und Arztbesuchen, Anleitung bei der Entwicklung einer Tagesstruktur und Stärkung der Motivation, die Freizeit und die sozialen Kontakte aktiv zu gestalten.
Über die Begleitung in einer Krisensituation hinaus, bezieht sich die Betreuung auf vielfältige Aspekte der Lebensführung. Ziel ist eine selbstständige Bewältigung des Alltags der Klientinnen ohne die Notwendigkeit weiterer Unterstützung.
Die Arbeit erfolgt nach der Handlungsleitlinie „Hilfe zur Selbsthilfe ermöglichen.“
Im Rahmen eines Hilfeplans wird vorab gemeinsam mit den Klientinnen festgelegt, mit welchen Angeboten und Zielen die Hilfe konkret erfolgen soll.
Notunterkunft für Frauen
Die Notunterkunft für Frauen ermöglicht eine schnelle Unterbringung bei (drohender) Obdachlosigkeit. Neben einer räumlichen Grundversorgung werden Beratung, Unterstützung und Begleitung angeboten.