Mit der am 01.01.2023 in Kraft tretenden Vormundschaftsreform stärkt der Gesetzgeber die ehrenamtliche Vormundschaft. Für die Kinder und Jugendlichen wird in der Vormundschaft aus bürgerschaftlichem Engagement eine große Ressource gesehen. Es ist davon auszugehen, dass jemand, der die Vormundschaft als Ehrenamt ausübt, über mehr Zeit und Möglichkeiten der persönlichen Zuwendung verfügt, als es im Rahmen einer berufsmäßig ausgeübten Vormundschaft möglich ist.
Wir als Vormundschaftsverein unterstützen aktiv die Stärkung der ehrenamtlichen Vormundschaft und suchen daher am Ehrenamt interessierte Menschen, klären diese über die verantwortungsvolle Aufgabe der -Vormundschaft auf und bieten Beratung.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen und Interesse haben, ein Kind oder einen jungen Menschen als Vormund*in zu begleiten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir informieren Sie über die Aufgabe von ehrenamtlichen Vormund*innen, Voraussetzungen und alle anderen Fragen rund um das Thema der ehrenamtlichen Vormundschaft.
Kontakt: Tanja Tersek, 02431 960024, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.